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Wie nah ist zu nah? - Prävention sexueller Ausbeutung

Informationen, Hilfestellung und Angebote zur Prävention: Sexuelle Ausbeutung als Beziehungsdelikt geschieht immer im Machtgefälle - zwischen Erwachsenen mit Macht und Minderjährigen in der Abhängigkeitsposition. Eine besondere Verantwortung besteht dabei für die Generationenprojekte, an denen Minderjährige teilnehmen. Generationenprojekte bauen auf Beziehungsarbeit - und diese ist ohne angemessene Nähe undenkbar.

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Foto: innifer.de - Frauen nach sexuellem Missbrauch, Konstanz (D)

Sexuelle Ausbeutung als Beziehungsdelikt geschieht immer im Machtgefälle – zwischen Erwachsenen mit mehr Macht und Minderjährigen in der Abhängigkeitsposition. Eine besondere Verantwortung besteht dabei für die Generationenprojekte, an denen Minderjährige teilnehmen. Generationenprojekte bauen auf Beziehungsarbeit – und diese ist ohne angemessene Nähe undenkbar. Ebenso wichtig ist die klare und schützende Distanz. Nähe und Distanz funktionieren also nicht nach einem „Entweder-oder-Prinzip“, sondern nach einem dosierten „Sowohl-als auch.“ Dieser Spagat – ein echtes Kunststück – verlangt von Projektverantwortlichen und freiwillig Tätigen eine permanente und sorgfältige Reflexion der eigenen Haltung und Handlungen in konkreten Situationen: Was zeichnet die achtsame Haltung aus und wo tun sich heikle Situationen auf? Welche körperliche und emotionale Nähe unterstützt den Entwicklungsprozess der Kinder und Jugendlichen – und was überschreitet Grenzen?

Recht auf Klarheit im Graubereich rund um Risikosituationen

Wie darf ich als Mentorin ein unkonzentriertes Kind anfassen, um dessen Aufmerksamkeit zu erlangen? Und wie gestalte ich als Freiwilliger in der Betreuung eines Kindes, welches getröstet werden möchte – ohne dessen Integrität zu tangieren? Welche emotionale Nähe darf ich in meiner Rolle als Patin einnehmen, ohne diese manipulativ einzusetzen? Oder wo und wie soll ich ein Kind in der Einzelförderung und -begleitung betreuen, um genug Transparenz zu schaffen? Welche Kontakte darf ich über meinen Auftrag im Generationenprojekt hinaus zu den Familien weiterführen und somit ganz privatisieren? Welches sind die Erwartungen der Eltern, Projektverantwortlichen oder freiwillig Tätigen dazu? Alle Akteure im Rahmen der Generationenprojekte haben das Recht auf Klarheit, was geht und was nicht geht.

Ein klarer Rahmen rund um solche heiklen Situationen (Risikosituationen) im Graubereich (d.h. im strafrechtlich noch nicht relevanten Bereich) dient dem Schutz aller: Den Kindern und Jugendlichen zum Schutz vor Grenzverletzungen, Übergriffen oder gar Ausbeutung – den freiwillig Tätigen zum Schutz vor Interpretationen, Missverständnissen oder ungerechtfertigten Anschuldigungen.

Prävention von sexueller Ausbeutung braucht Transparenz und Dialog

Ein klarer Rahmen kann sich erst formen, wenn offener und sachlicher Austausch in dafür vorgesehenen Austausch-, Team- oder Führungsgefässen stattfindet. Haltungen und Verhaltensweisen zur Gestaltung von Nähe-Distanz im Graubereich können unaufgeregt geklärt werden. Dabei empfiehlt die Fachstelle Limita einen offenen Prozess mit folgendem Dreischritt:

  • Welches sind mögliche heikle Situationen, die zur Sicherheit aller Involvierten transparent gestaltet und geklärt werden müssen? (z.B. Vermischung Auftrag und Privat, Situationen rund um Räume der Intim- und Privatsphäre, Zweiersituationen,…)
  • Wo definieren Generationenprojekte die konkreten Qualitätsstandards ihres Handelns in diesen Situationen? Welches Verhalten ist in welcher Rolle (als Mentorin, als Pate, als Projektverantwortliche) und für welche Aufgabe angemessen? Und wie wird das Setting rund um diese heiklen Situationen gestaltet?
  • Was wird zwingend transparent gemacht gegenüber Team, Angebotsleitung, Eltern und/ oder Kindern und wo wird diese Transparenz zum Schutz aller – der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen – auch gegenseitig eingefordert?

Die Angst vor Generalverdacht

Darf ich als freiwillig Tätiger Kinder denn überhaupt noch betreuen- oder bin ich dabei bereits verdächtig? Diese Angst vor Generalverdacht beschäftigt und verunsichert insbesondere Männer in Generationenprojekten. Sowohl ein Generalverdacht gegenüber Männern, wie auch blinde Flecken gegenüber Frauen führen in eine Sackgasse. Obwohl bisherige Studien deutlich mehr männliche Täter verzeichnen als weibliche Täterinnen, ist die Reduktion auf das Geschlecht kontraproduktiv und suggeriert einfache Bilder. Wichtig ist vielmehr eine generell machtreflektierende Haltung einzunehmen. Asymmetrische Beziehungen bedingen immer viel Transparenz und Rollenklarheit. Je mehr Macht, desto mehr Risiko. Grund genug, das „Sowohl- als- auch“ rund um Nähe und Distanz in den Generationenprojekten transparent auszuhandeln, um einen tragenden Boden für freiwillig Tätige zu schaffen und zugleich den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu erhöhen. Zum Wohle aller braucht es Besprechbarkeit und dies möglichst konkret, z.B. rund um Körperkontakte.Folgende Leitlinien sind in der Diskussion zu Körperkontakten wichtig:

  • Klare Grenzsetzung bei Körperkontakten darf nicht an Kinder und Jugendliche delegiert werden. Kinder und Jugendliche stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Erwachsenen. Es liegt immer in der Verantwortung der Mächtigeren, für die Einhaltung der Grenzen zu sorgen.
  • Für regelmässige ausserfamiliäre Körperkontakte braucht es eine pädagogische Begründung und damit die fachliche Sorgfalt. Regelmässige Körperkontakte dürfen nicht zur unreflektierten und unsorgfältigen Routine werden, sondern müssen aktiv und achtsam gestaltet sein.
  • Transparenz zu Körperkontakten ist unabdingbar – gegenüber der Leitung- und auch gegenüber Kindern und Eltern. Transparenz dient dem Schutz vor Übergriffen und dem Schutz vor Missverständnissen und Interpretationen.
  • Ausserordentliche Körperkontakte haben situativ und spontan in besonderen Situationen trotzdem Platz (z.B. zur Deeskalation). Dabei kann Rollenklarheit und nachträgliche Transparenz erwartet werden.

Generationenprojekte brauchen Schwellen gegen sexuellen Missbrauch

Transparenz und Qualitätsstandards zu Risikosituationen im Graubereich erhöhen Schwellen für mögliche Täter und geben allen anderen – der grossen Mehrheit – mehr Rückhalt und Schutz. Die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen zeigt, dass subtile Distanzverluste lange vor den eigentlichen sexuellen Grenzverletzungen beginnen.  Täter und Täterinnen profitieren von ungeklärten Gelegenheiten, gehen sehr strategisch vor und bauen sexuelle Ausbeutung systematisch auf. Was mit feineren Grenzverletzungen beginnt, wird schleichend und im Verborgenen erweitert. Wo Fachlichkeit und Grenzen nicht für alle gleich, transparent und verbindlich sind, haben  Missbrauchende leichtes Spiel, Gelegenheiten nach individuellem Gusto auszubauen. Umgekehrt gilt: Wenn bei feineren Grenzverletzungen reagiert wird, ist es schwieriger, sich mit Testritualen vorzutasten und Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen schrittweise zu sexualisieren. Sexuell Ausbeutende sind Meister der Manipulation. Eine Kultur der Transparenz und klare Standards zu Risikosituationen erschweren manipulative Strategien- gegenüber den Kindern, den Jugendlichen, dem Projektteam, der Angebotsleitung und den Eltern.

Instrumente des Risikomanagements zur Prävention sexueller Ausbeutung

Ein freiwillig Tätiger, welche aus Unachtsamkeit, Unerfahrenheit oder Rollenindifferenz feinere Grenzen überschreitet, ist noch kein Täter. Erst die Absicht macht den Unterschied. Eltern, Kolleginnen und Leitungen können und müssen Absichten jedoch nicht erkennen. Es ist nie die Rolle des Umfeldes, Verhaltensweisen zu interpretieren, sondern eine transparente Gestaltung einzufordern.

Mit der massgeschneiderten Entwicklung eines Verhaltenskodex inkl. Qualitätsstandards zu Risikosituationen steht den Generationenprojekten ein alltagstaugliches präventives Instrument zur Verfügung, Grenzverletzungen sachlich anzugehen, aufzufangen und zu begrenzen, bevor (ein Verdacht auf) eine Straftat entsteht. Ein Verhaltenskodex mit Standards hat viele Vorteile – auch zum Wohle der freiwillig Tätigen:

  • Standards zu heiklen Situationen ermöglichen, transparent, frühzeitig und konstruktiv im Gespräch über Risiken zu sein.
  • Die permanente Ausbalancierung im Bereich der Nähe und Distanz minimiert auch das Risiko für ungerechtfertigte Anschuldigungen. Mit den Standards zu heiklen Situationen wird ein klarer Rahmen geschaffen, in welcher sich freiwillige Tätige bewegen sollen und können.
  • Dieser klare Rahmen bildet die Grundlage für die Kommunikation mit Eltern- sie fangen Ängste und Gerüchte auf.

Damit kann die Diskussion um Nähe und Distanz versachlicht und die Gratwanderung zwischen Bagatellisierung und Dramatisierung in einem zielgerichteten Risikomanagement gelingen.

Meldepflicht und Interventionskonzept bei Verdacht auf Straftaten

Wenn Kinder, Jugendliche oder Eltern jedoch auf mögliche Straftaten (im Gegensatz zum Graubereich) hinweisen, dann führt die eigene Handlungspflicht und jene der Organisation klar über die Prävention hinaus. Die Alarmglocke läutet dann zurecht – der erforderliche Handlungsmodus orientiert sich entlang dem vorgängig festgelegten Krisenmanagement. Es ist wichtig, dabei auch das Worst Case nicht auszuschliessen, auch wenn die Unschuldsvermutung bis zu einem möglichen Urteil gilt. Wenn Andeutungen oder Aussagen zu strafrechtlich relevanten Taten auf dem Tisch liegen, dann gilt die Meldepflicht an die dafür vorgesehenen Ansprechstellen in der Organisation (z.B. Leitungen), ohne die Aussagen mit weiteren Beteiligten (Kollegen, Eltern,…) auszutauschen. Auch die vorzeitige Konfrontation eines Beschuldigten ist in jedem Fall ein NO GO, auch wenn es schwierig ist, den eigenen Loyalitätskonflikten standzuhalten. Jede weitere Involvierte trägt dazu bei, dass Dynamiken unberechenbar sind und auf Kosten aller Beteiligten eskalieren. Fallführung und Krisenmanagement ist keine Teamsache, sondern obliegt der Leitung und einem Krisenstab, welche sich dabei immer mit unbefangenen, externen Fachstellen vernetzt. Erst damit kann die zielgerichtete Klärung eines Verdachts auf Straftaten gelingen, ohne wie eine Flutwelle alle Beteiligten mitzureissen. Ein Verdacht auf Straftaten wiegt in jedem Fall schwer. Freiwillig Tätige und Angestellte  müssen darin entlastet werden, indem Projektleitungen klare interne Meldepflichten etablieren und die koordinierte Fallführung übernehmen.

Angebot der Fachstelle Limita

Die Fachstelle Limita begleitet Organisationen seit mehr als 20 Jahren zu massgeschneiderten Schutzkonzepten.

Für Generationenprojekte stehen folgende Angebote zur Verfügung:

  • Veranstaltungen und Weiterbildungen für Teams
  • Impulse und Qualitätszirkel für Projektverantwortliche und Leitungen
  • Fachberatungen und Prozessbegleitungen für Arbeitsgruppen und Leitungen zur Erarbeitung und Verankerung von Massnahmen

Kontakt: info@limita.ch , Tel. +41 44 450 85 20

Karin Iten

Ein Blogbeitrag von Karin Iten, Geschäftsführerin der Fachstelle Limita zur Prävention sexueller Ausbeutung, Zürich

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