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Paul Schiller Stiftung Kulturförderung 2012

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Die Paul Schiller Stiftung (PSS) stellt finanzielle Mittel für die Förderung des Kulturschaffens in der Schweiz zur Verfügung. Dabei geht es der PSS um die Setzung neuer Akzente und um die Erweiterung des Zugangs zu Kultur für einen möglichst grossen Teil der Bevölkerung. Der Stiftung können von Künstlerinnen und Künstlern mit einer professionellen Ausbildung, aber auch von engagierten und qualifizierten Laien Beitragsgesuche gestellt werden. Sie unterstützt deshalb vorzugsweise: – Projekte, die den Austausch von kultureller Aktivität initiieren oder fördern – Projekte, die neue kulturelle Impulse geben – Kulturprojekte für und mit Kindern und Jugendlichen – den Kulturaustausch Schweiz-Ausland.

Daneben setzt die PSS Jahresschwerpunkte für die gezielte Förderung von kulturellen Aktivitäten von Einzelpersonen und Institutionen mit regionaler Ausstrahlung. Europäisches Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012 ist das Europäische Jahr des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen. Aus diesem Anlass unterstützt die Paul Schiller Stiftung in ihrem Förderbereich Kulturprojekte, welche dazu beitragen, die intergenerationelle Solidarität und ein Altern in Gesundheit zu fördern. Ziele des Förderprogramms Welche Ziele verfolgt das neue Förderprogramm?

Die Stiftung unterstützt qualitativ überzeugende Projekte in allen Kultursparten, die mit Beispielen guter Praxis aufzeigen,

  • wie das Verständnis für das Altern,
  • die Unterstützung des sozialen Zusammenhalts der Generationen in der Gesellschaft (generationenübergreifende Solidarität) sowie
  • die bessere Wahrnehmung des Potenzials junger und älterer Menschen und eines realistischeren Bildes des Alterns und von älteren Menschen nachhaltig gefördert werden können.

Profil der Förderbereiche Was wird gefördert? Es können Gesuche für Projekte aus den unterschiedlichsten Kultursparten, wie Musik, Gesang, Literatur, Theater, Tanz, angewandte und bildende Kunst, Film, Laien- und Volkskultur oder Jugendkultur eingereicht werden. Damit eine Unterstützung in Frage kommt, müssen allerdings bestimmte Kriterien berücksichtigt werden. Die Gesuche für den Förderbereich “Kultur” müssen rechtzeitig, d.h. mindestens 3 Monate vor Projektstart eingereicht werden.

Eingaben sind ab 1. März 2012 möglich. Bewertungskriterien Welche Bewertungskriterien werden angewendet? Der Stiftung können Beitragsgesuche sowohl von Künstlerinnen und Künstlern mit einer professionellen Ausbildung als auch von engagierten und qualifizierten Laien gestellt werden. Ausgewählt werden Projekte, welche die Teilnahme am gesellschaftlich-kulturellen Leben unter Einbezug der vorhandenen Fähigkeiten von Menschen jeden Alters fördern. Bevorzugt werden Vorhaben, die der Stärkung des sozialen Netzes dienen und zur aktiven Lebensgestaltung, Mitbestimmung und Eigenaktivität der Generationen beitragen. Die PSS prüft Gesuche, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: – Überzeugende Gesamtidee – Resonanz/Ausstrahlung – Innovation/Originalität– Impulse und Modellhaftigkeit für ein nachhaltiges regionales Kulturleben – Vermittlung neuer Sichtweisen Bei der inhaltlichen Beurteilung werden zudem spezifische Förderkriterien besonders gewichtet: – Kulturpädagogische Zielsetzungen – Anregung zum Dialog zwischen den Generationen – Kulturell-integrativer Beitrag des Projektes für die Gesellschaft – Die Ermöglichung künstlerischer und kultureller Erfahrungen – Überzeugende Zusammenarbeit zwischen den Projektpartnern Beitragsgesuche Wie können Förderanträge gestellt werden?

Die konkreten Ausschreibungskriterien und der Kalender für Einreichfristen und Projektplanung sind unterhttp://www.paul-schiller-stiftung.ch/gesuche.html geregelt.

Eingabefrist für die Gesuchsdossiers ist der 15. Juli 2012. Die Dossiers müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Sekretariat der PSS eingereicht werden. Die Frist kann nicht verlängert werden. Voraussichtlich werden die Entscheide im September 2012 kommuniziert. Was wird nicht gefördert? Nicht gefördert werden: – Werkbeiträge an Künstlerinnen, Künstler, Autorinnen und Autoren – Stipendien – Beiträge an Jubiläen und Preise – Längerfristige Betriebsbeiträge – Projekte, die bereits begonnen haben Beiträge der Paul Schiller Stiftung Unterstützt werden Projekte mit Maximalbeiträgen von CHF 20’000.

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Hinweis: Wenn möglich, sich als bereits gebildete Paare von Bekannten/Familienmitgliedern (z.B. Kind-Eltern, Kind-Großeltern, Kind-Onkel, ...) anzumelden (als Einzelteilnehmer/in nach Absprache). Kinder ab 9 Jahren

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